
(Text von 1930) Deduktion,
transzendentale. Die Rechtslehrer verstehen unter 'Deduktion' den Beweis der Befugnis oder des Rechtes (des quid iuris) im Unterschiede von dem Beweis der Tatsache (des quid facti). Empirische Begriffe bedürfen keiner Deduktion, d. h. keiner besonderen Rechtfertigung ih...
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